Datenschutzerklärung
Diese Erklärung beschreibt, wie die Gemeinschaftspraxis Wettingen Personendaten bearbeitet. Sie richtet sich nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit dem 1. September 2023).
Verantwortliche Stelle
Gemeinschaftspraxis Wettingen, Dr. med. Ingrid Paur
Landstrasse 74, 5430 Wettingen
Telefon 056 426 55 12
E-Mail praxis.paur@hin.ch
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Keine Auswertung, keine Werbung
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Serverprotokoll
Beim Abruf der Seite fallen technisch bedingt Protokolldaten an: IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Adresse, übermittelte Datenmenge, Browserkennung. Diese Daten dienen ausschliesslich dem sicheren Betrieb und der Fehlersuche. Sie werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt und nach kurzer Zeit gelöscht. Rechtsgrundlage ist unser überwiegendes Interesse am sicheren Betrieb der Seite.
Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns anrufen oder schreiben, bearbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Angaben, um Ihr Anliegen zu behandeln. Bitte senden Sie uns keine Gesundheitsdaten per gewöhnlicher E-Mail. Unverschlüsselte E-Mail ist für besonders schützenswerte Personendaten kein sicherer Weg. Medizinische Auskünfte erteilen wir grundsätzlich nicht per E-Mail.
Patientendaten in der Praxis
Zweck und Grundlage
Zur Behandlung führen wir eine Krankengeschichte. Wir bearbeiten dabei besonders schützenswerte Personendaten im Sinne des revDSG. Grundlage ist der Behandlungsvertrag mit Ihnen sowie unsere gesetzlichen Pflichten, insbesondere die Dokumentationspflicht.
Weitergabe
Daten geben wir nur weiter, soweit dies für Ihre Behandlung oder für die Abrechnung nötig ist oder soweit das Gesetz es verlangt – etwa an mit- oder weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte, an Labors, an Ihren Krankenversicherer im Rahmen der Leistungsabrechnung sowie an Behörden, wo eine Meldepflicht besteht. Für den Austausch mit anderen Leistungserbringern nutzen wir eine für das Gesundheitswesen verschlüsselte Übermittlung (HIN).
Ärztliche Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden unterstehen dem Berufsgeheimnis nach Artikel 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.
Aufbewahrung
Krankengeschichten bewahren wir so lange auf, wie es Gesetz und Sorgfaltspflicht verlangen, in der Regel zehn Jahre nach der letzten Behandlung, bei bestimmten Unterlagen länger. Danach werden sie vernichtet.
Ihre Rechte
Sie haben im Rahmen des anwendbaren Rechts das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person bearbeiteten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Herausgabe oder Übertragung Ihrer Daten sowie – soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht – auf Löschung. Wenden Sie sich dazu bitte an die oben genannte Adresse. Zur Prüfung Ihrer Identität können wir einen Nachweis verlangen.
Sie können sich zudem beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) melden.
Änderungen
Wir passen diese Erklärung an, wenn sich unsere Bearbeitung oder die Rechtslage ändert. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Stand: 12. September 2026.